Die Donauschwaben

Die Donauschwaben stammen von jenen großteils aus Hessen, Pfalz, Elsaß, Lothringen, Baden und Württemberg, aber auch böhmischen und österreichischen Landschaften angeworbenen Siedlern, die die habsburgischen Kaiser nach der Befreiung des zur Habsburger Krone gehörenden Königreichs Ungarn von der Türkenherrschaft im 18. Jahrhundert im pannoischen Becken ansiedelten. Ihre Siedlungsgebiete bildeten das Banat, die Batschka, Syrmien, Slawonien, das ungarische Mittelgebirge, die "Schwäbische Türkei" in Südwest- sowie Sathmar in Nordostungarn. Es waren Gründe der gesamtstaatlichen Zweckmäßigkeit, der wirtschaftlichen wie der militärischen Staatsräson, die zur Berufung von Bauern, Handwerkern, Beamten, Facharbeitern und Kaufleuten aus den Territorien des Reiches und der österreichischen Erblande führten. Ihr kolonisatorischer Einsatz zählt zu den großen europäischen Kulturleistungen. Es gelang ihnen, aus den einst wüsten und verödeten Gebieten die "Kornkammer der Donaumonarchie" zu schaffen und der Wiederbelebung der ungarischen Städte entscheidende Impulse zu geben. Nach der Zerschlagung der Donaumonarchie zu Ende des 1. Weltkrieges wurde die rund 1,5 Millionen zählende Volksgruppe infolge der neuen Staatsgrenzen auf die "Nachfolgestaaten" Ungarn, Rumänien und Jugoslawien aufgeteilt. Dies trug in unterschiedlicher Stärke zu ihrer Bewußtwerdung als ethnische Gruppe bei. Ab dieser Zeit bürgerte sich für sie die Benennung "Donauschwaben" ein.

Der 2. Weltkrieg und dessen Folgen verursachten in ihren Reihen ungeheuere menschliche und materielle Verluste. Von den 450.000 Ungarndeutschen wurden etwa 30.000 auf Forderung Stalins für eine bis zu fünf Jahren dauernde Zwangsarbeit in die UdSSR deportiert. Die nationalistisch-chauvinistischen Kräfte Ungarns, namentlich die Kommunisten und die Kleinlandwirtepartei, forderten 1945 die Vertreibung ihrer deutschen Mitbürger. Dies wurde ihnen auf der Potsdamer Konferenz der Siegermächte zugestanden. Rund die Hälfte der Ungarndeutschen, 220.000 an der Zahl, wurde 1946 und 1947 nach Deutschland zwangsumgesiedelt. Ihr Vermögen wurde beschlagnahmt. Ausgewählt wurden vor allem die Familien der Mitglieder des Volksbundes sowie aller jener, die in deutschen Militärverbänden gedient hatten. Die 200.000 bis 250.000 im Landes Verbliebenen wurden enteignet und erhielten erst 1950 die staatsbürgerliche Gleichberechtigung. Der Gebrauch der deutschen Sprache war verpönt und wird gegenwärtig im familiären Alltag nicht mehr gebraucht. Die nach der "Wende" eingeführte "Selbstverwaltung der Minderheiten" ist staatlich gelenkt, hat keine parlamentarische Vertretung und leidet unter Finanznot.

Die rund 330.000 Banater Schwaben in Rumänien gehören nicht zu den "Potsdamer Opfern". Sie wurden nicht vertrieben, aber sie wurden enteignet. Auch von ihnen wurden rund 30.000 auf Jahre in die Sowjetunion verschleppt. 1951 wurde ein Bereich von 30 Kilometern entlang der Grenze zu Jugoslawien von "unzuverlässigen Elementen" gesäubert. Sie wurden in die Baragan-Steppe östlich von Bukarest deportiert, unter ihnen rund 30.000 Donauschwaben. Erst 1956 konnten die Überlebenden wieder zurückkehren. Die Rumäniendeutschen waren 1949 formal-rechtlich den übrigen Bürgern gleichgestellt worden. Es begann die Periode der Integration der Deutschen in den sozialistischen Nationalstaat. Die bis 1989 drohende Zwangsassimilation zu einer sozialistischen "Einheitsnation" veranlaßte die Donauschwaben Rumäniens die "Spätaussiedlung" nach Deutschland anzustreben. Heute leben noch geschätzte 40.000 Deutsche im rumänischen Banat, sie sind durch das zum "Demokratischen Forum der Deutschen in Rumänien" gehörende "Regionalforum Banat" im "Minderheitenparlament" und mit einem Abgeordneten im Parlament politisch vertreten. Mehrere Gesetze ermöglichen seit 1991 - unter meist ungünstigen Bedingungen - die Restitution von Immobilien. Der Rumänisch-Deutsche Partnerschaftsvertrag ermöglicht Deutschland eine unbegrenzte kulturelle und finanzielle Unterstützung des deutschen Gemeinschaftslebens in Rumänien.

Von den 195.000 nichtevakuierten oder nicht geflüchteten Donauschwaben Jugoslawiens wurden 8000 Frauen und 4000 Männer 1944/1945 in die UdSSR zur Zwangsarbeit deportiert. 2000 von ihnen gingen bis 1949 zugrunde. Über 7000 donauschwäbische Zivilpersonen, fast durchwegs angesehene Männer unter 60 Jahren, wurden 1944 durch lokale kommunistische Instanzen, durch die Staatspolizei (OZNA) und durch eigene Partisanenkommandos meist grausam getötet. Fast alle anderen 170.000 wurden gemäß dem Beschluß des "Antifaschistischen Rates der Nationalen Befreiung Jugoslawiens" = AVNOJ vom 21.11.1944 enteignet und entrechtet und in der Folge in Arbeits- sowie acht Konzentrationslager für Betagte, Kranke, Kinder sowie Mütter mit (bis zu zwei Jahre alten) Kleinkindern interniert. 50.000 von ihnen sind innerhalb von drei Jahren durch Hunger, Seuchen und Erschießungen umgekommen, während 35.000 unter Lebensgefahr aus den Lagern über die nahen Grenzen nach Ungarn und Rumänien entkommen konnten. Der Leidensweg der Donauschwaben Jugoslawiens forderte insgesamt mindestens 60.000 Ziviltote, d.h. fast jede/r der in der Heimat verbliebenen wurden Opfer des kommunistischen Regimes. 1948 wurden die Lager aufgelöst. Die noch rund 80.000 Überlebenden des Völkermords müßten dreijährige Arbeitsverträge eingehen und konnten sich erst in den 50er Jahren unter Erlegung eines hohen "Kopfgeldes" loskaufen und nach Deutschland oder Österreich, in der Regel völlig mittellos, ausreisen. Im heutigen Kroatien und in der Provinz Wojwodina des heutigen Teilstaates Serbien verblieben jeweils etwa 10.000 Donauschwaben, meist solche, die Mischehen mit Andersnationalen eingegangen waren.
Der heutige kroatische Staat anerkennt seine etwa 10.000 Deutschen, von denen ein Teil in einigen Vereinen kulturell aktiv ist, als autochthone nationale Minderheit, so daß sie von den lokalen Behörden Unterstützung erhalten. Die Deutschen, die durch den AVNOJ-Beschluß vom 21.11.1944 als damalige jugoslawische Staatsbürger widerrechtliche enteignet wurden, werden in das 2002 novellierte Restitutions- und Entschädigungsgesetz, einschließlich ihrer gesetzlichen Erben erster Erbfolge, einbezogen, auch wenn sie keine kroatischen Staatsbürger sind und im Ausland leben, sofern bilaterale Verträge mit ihren jetzigen Heimatländern dies vorsehen. Damit verliert der besagte AVNOJ-Beschluß formell einen Großteil seiner diskriminierenden Wirkung.

Die Republik Serbien-Montenegro hat 2002 der Provinz Wojwodina ein Autonomie-Statut zugebilligt. Die in der Wojwodina lebenden und z.T. in Vereinen zusammengeschlossenen etwa 10.000 Donauschwaben sind neuerdings auch als autochthone nationale Minderheit anerkannt. Sie streben die Aufhebung des AVNOJ-Beschlusses vom 21.11.1944 an und fordern nebst der moralischen Rehabilitierung auch eine Entschädigung für das konfiszierte Eigentum.
Etwa 1,5 Millionen Donauschwaben leben heute zerstreut in der alten und neuen Welt, davon die Mehrzahl in Deutschland. Ihre in Bundesverbänden zusammengefaßten Landesverbände in Deutschland, Österreich, den USA und Kanada sind die Träger der Pflege des kulturellen Erbes. Ihr "Weltdachverband der Donauschwaben" vertritt ihre gruppenspezifischen Interessen.

Dr. Georg Wildmann
Donauschwäbische Kulturstiftung